Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für Ihren Aufenthalt in unserem Haus

1. Geltungsbereich

1.1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Gästezimmern zur Beherbergung sowie alle für den Gast erbrachten weiteren Leistungen des Seminar- und Gästehaus Impulshaus Engen e.V.; nachstehend Gästehaus genannt.

1.2. Geschäftsbedingungen der Gäste finden nur Anwendung, wenn dies vorher schriftlich vereinbart wurde.

1.3. Schriftform liegt auch vor, wenn über E-Mail oder via Onlinebuchung der Schriftverkehr erfolgt. Der andere Vertragspartner muss seinen Namen, Telefonnummer sowie vollständige Anschrift mitteilen.

2. Vertragsabschluss, -Partner, -Haftung

2.1. Der Vertrag kommt durch die Annahme der Anfrage/Antrag des Gastes durch das Gästehaus zustande. Der Abschluss des Vertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung, gleichgültig auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist. Das Gästehaus ist berechtigt, die Zimmerbuchung schriftlich anzufordern. Hiernach kommt es zu einer schriftlichen Bestätigung zur Annahme des Vertrages nebst Berücksichtigung dieser AGB durch das Gästehaus.

2.2. Vertragspartner sind das Gästehaus und der Gast. Hat ein Dritter für den Gast bestellt, haftet er dem Gästehaus gegenüber zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Beherbergungsvertrag.

3. Leistungen, Preis, Zahlung, Aufrechnung

3.1. Das Gästehaus ist verpflichtet, die vom Gast gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Im nicht leistungstypischen Bereich ist die Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Gästehauses beschränkt.

3.2. Der Gast ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen die vereinbarten Preise dem Gästehaus zu zahlen. Die Preise der einzelnen Zimmer werden auf einer separaten Liste jedem Gast auf Wunsch zur Verfügung gestellt.

3.3. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein.

3.4. Das Gästehaus ist berechtigt den Preis zu ändern, wenn der Gast nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung oder der Aufenthaltsdauer wünscht und das Gästehaus dem zustimmt.

3.5. Das Gästehaus ist berechtigt, bei Vertragsabschluss eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und der Zahlungstermin müssen schriftlich vereinbart werden. Sie beträgt dann 50% der Vertragsleistung und ist bis zum vereinbarten Termin auf das angegebene Konto zu überweisen. Ansonsten besteht kein Anspruch auf Erfüllung.

3.6. Reservierungen von Funktionsräumen (Seminarraum o. ä.) stehen dem Gast nur zur vereinbarten Zeit zur Verfügung. Eine Inanspruchnahme der Funktionsräume über den vereinbarten Zeitraum hinaus bedarf der Zustimmung des Gästehauses.

4. Rücktritt des Kunden (Abbestellung/Stornierung)

4.1. Ein Rücktritt des Gastes des mit dem Gästehaus abgeschlossenen Beherbergungsvereinbarung bedarf der schriftlichen Zustimmung des Gästehauses. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Gast die vertragliche Leistung nicht in Anspruch nimmt.

4.2. Bis 3 Monate vor Anreise wird bei Gruppenreisen eine pauschale Bearbeitungsgebühr von 50,- € erhoben und in Rechnung gestellt.

4.3. Ab dem Zeitpunkt 3 Monate bis 6 Wochen vor Anreise sind 25 % des vereinbarten Gesamtpreises fällig und werden in Rechnung gestellt.

4.4. Ab dem Zeitpunkt 6 Wochen bis 14 Tage vor Anreise sind 50 % des vereinbarten Gesamtpreises fällig und werden in Rechnung gestellt.

4.5. Ab dem Zeitpunkt 14 Tage vor Anreise bis 8 Tag vor Anreise sind 75 % des vereinbarten Gesamtpreises fällig und werden in Rechnung gestellt

4.6. Bei kurzfristiger Stornierung 7 Tage oder kürzer vor vereinbartem Termin wird der Gesamtpreis der vereinbarten Buchung in Rechnung gestellt.

4.7. Bei Frühabreise, die dem Gästehaus erst während des Aufenthaltes des Gastes mitgeteilt werden, behält sich das Gästehaus vor, 50% – 100% der bestellten Leistung, bis zum ursprünglich vereinbarten Abreisedatum, zu berechnen.

4.8. Etwaige zugestandene Kulanz liegt im Ermessen des Impulshaus Engen e.V.

5 Rücktritt des Gästehauses

5.1. Das Gästehaus ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, falls
5.1.1. Höhere Gewalt oder andere vom Gästehaus nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen.
5.1.2. Das Gästehaus begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Gästehauses in der Öffentlichkeit gefährden kann.

5.2. Bei berechtigtem Rücktritt durch das Gästehaus entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz.

5.3. Das Gästehaus kann dem Vertragspartner bzw. den Gästen eine adäquate Ersatzunterkunft (gleicher Qualität) zur Verfügung stellen, wenn dies dem Vertragspartner zumutbar ist, besonders wenn die Abweichung geringfügig und sachlich gerechtfertigt ist.

5.4. Eine sachliche Rechtfertigung ist beispielsweise dann gegeben, wenn der Raum unbenutzbar geworden ist oder sonstige wichtige betriebliche Maßnahmen diesen Schritt bedingen.

6. Zimmerbereitstellung, -rückgabe

6.1. Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer. Das Gästehaus ist grundsätzlich bemüht, den Erfordernissen entsprechend die Zimmer vorzuhalten.

6.2.Die Übernahme der Zimmer ist grundsätzlich ab 15:30 Uhr möglich. Frühzeitigeres und Anreisen nach 18:00 Uhr sind vorab telefonisch abzustimmen.

6.3. Am vereinbarten Abreisetermin sind die Zimmer bis 10:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Eine verspätete Räumung ist grundsätzlich vorab abzustimmen.

6.4. In den Zimmern ist das Rauchen und die Essenszubereitung grundsätzlich untersagt. Hierfür kann bei Bezug des Zimmers eine Unterschrift verlangt werden. Wird gegen diese Vereinbarung verstoßen, fallen Euro 50,00 zzgl. der ges. MwSt. pro Nutzungstag an Reinigungskosten an.

6.5. Die Einnahme von Alkohol ist dahingehend zu begrenzen, dass eine Belästigung der anderen Gäste unterbleibt.

6.6. Der Gast verpflichtet sich, alle nicht angemeldeten Personen – insbesondere Besucher – vor dem Betreten des Hauses anzumelden. Der Aufenthalt von Besuchern im Zimmer des Gastes ist nur für kurze Zeit, d. h. nicht über Nacht gestattet. Im Falle der Zuwiderhandlung kann der Vermieter den Mietpreis um die entsprechende Personenanzahl erhöhen.

7. Haftung

7.1. Für die unbeschränkte Haftung des Gästehauses gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

7.2. Für Diebstähle aus den allgemein zugänglichen Räumen des Gästehauses übernimmt das Gästehaus keinerlei Haftung. Für Wertgegenstände, Schmuck, Bargeld etc. wird keinerlei Haftung übernommen.

7.3. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Gästehauses auftreten, wird das Gästehaus bei Kenntnis bemüht sein, unverzüglich Abhilfe zu schaffen. Der Gast ist verpflichtet dazu beizutragen, die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.

8. Rechtsmodalitäten

8.1. Rechnungen sind grundsätzlich nach Erhalt sofort und ohne Abzug von Skonto fällig. 8.2. Bei Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen ist das Gästehaus berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% zu berechnen.

9. Schlussbestimmungen

9.1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme, oder dieser Geschäftsbedingungen müssen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.

9.2. Sollten einzelne Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Gästeaufenthalt unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmung nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften

9.3. Eine Ausfertigung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird dem Gast auf Wunsch zugesandt und ist Bestandteil der Homepage.