Anmeldung / Aufnahme

Aufnahmeverfahren

Vor dem Vorstellungsgespräch bitten wir um Zusendung relevanter Arztberichte, Sozialberichte, Berichte aus vorigen Einrichtungen, Lebenslauf und Motivationsschreiben.

Das Vorstellungsgespräch wird mit einem oder zwei Mitarbeitern aus dem Wohn- und Betreuungsteam geführt. Es folgt eine Hausbegehung und die Überreichung wichtiger Informationsmaterialien.

Nach dem Vorstellungsgespräch wird ein 2-tägiges Probewohnen vereinbart oder bei Nicht-Eignung für die Maßnahme eine Absage erteilt, wenn möglich mit Hinweis auf andere geeignete Einrichtungen.

Nach der Beurteilung des Probewohnens und einer positiver Entscheidung des Teams kann die Aufnahme erfolgen, sobald ein Platz frei ist und eine Kostenzusage für Eingliederungshilfemaßnahmen sowie für Kosten der Unterkunft und der existenzsichernden Leistungen vorliegt.

Beratung

Für das Aufnahmeverfahren in die Wohn- und Arbeitsstätte steht Ihnen unser Aufnahmeteam mit Rat und Tat zur Seite.

Bitte setzen Sie sich am besten bereits vor Beantragung der Kostenübernahme mit uns in Verbindung. Wir unterstützen Sie gerne bei der Antragsstellung.

Kontakt

Zielvereinbarung

Aufgrund der Teilhabeplanung wird gemeinsam mit dem jungem Menschen die Einteilung in feste Arbeitstrainingsangebote, Gruppen und sonstige Programme vereinbart sowie die kurz-, mittel- und langfristigen Ziele besprochen und dokumentiert.

Diese Ziele werden regelmäßig sowohl in den Bezugsgesprächen als auch mit den Arbeitsanleitern überprüft.

Eine interne Prüfung der individuellen Entwicklung findet regelmäßig in gemeinsamen Besprechungen mit allen beteiligten Mitarbeitern statt. Den Ergebnissen entsprechend wird der Hilfeplan besprochen, angepasst und fortgeschrieben.

Finanzierung

Ab dem 01.Januar bis 31.12.21 gibt es eine Übergangsvereinbarung bzgl. der Finanzierung für Menschen , die in stationären Wohneinrichtungen oder auch besondere Wohnform genannt, leben.
Sie erhalten die notwendigen Hilfen getrennt als jeweils einzelen Leistungen:
1. Existenzsichernde Leistungen ( Grundsicherung) und
2. Fachleistungen/Leistungen für die Tagesstruktur (Leistungen der Eingliederungshilfe)

Das Sozialamt überweist die Existenzsichernde Leistungen direkt an den Leistungsberechtigten. Dieser muss dann von diesem Geld die Miete (Kosten der Unterkunft) und Verpflegung direkt an die Wohneinrichtung zahlen.

Daher ist vor Aufnahme
ein Antrag auf Grundsicherung (Sozialamt )
ein Antrag auf Mehrbedarf für Mittagessen in einem Angebot zur Tagesstruktur (Sozialamt)
ein Antrag auf Eingliederungshilfe (Sozialamt) für Fachleistung und Leistungen der Tagesstruktur
zu stellen.

Es wird mit der Einrichtung ein Vertrag über Wohnraum mit Betreuungsleistung nach dem Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG) abgeschlossen.
In diesem Vertrag sind die Kosten für o.g. Leistungen als Anlage ausgewiesen.

Bei weiteren Fragen zur Finanzierung wenden Sie sich an unser kompetentes Aufnahmeteam oder an das zuständige Sozialamt ihres Wohnortes.